Der Verein ist überparteilich, gemeinnützig und mildtätig. Der Verein ist nicht gewerblich tätig, er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Der Verein bezweckt
Die Einnahmen sollen die Ausgaben nicht übersteigen, da der Verein nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Eine Gewerblichkeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Ein möglicher nachhaltiger Jahresüberschuss kann zu einer Bildung von Rücklagen oder einer Reduktion der Mitgliedsbeiträge in den Folgejahren verwendet werden.
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§ 9 und 10), der Vorstand (§ 11 – 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitorgan im Sinne des VerG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Stand: 12.10.2023
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Eh klar!
Eh klar – wir halten uns nicht nur im Strassenverkehr sondern auch hier online an für alle geltende Regeln.