Der Verein eh-mobil Gablitz erbringt seine Leistungen ausschließlich durch ehrenamtliches Engagement seiner aktiven Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 der Statuten. Der vorliegende Verhaltenskodex dient der Qualitätssicherung, dem Schutz der Fahrgäste und der aktiven Mitglieder sowie der Wahrung des Vereinsansehens. Er ist für alle aktiven Mitglieder verbindlich.
(1) Alle aktiven Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien und wertschätzenden Umgang mit Fahrgästen, anderen Mitgliedern und Dritten.
(2) Jede Form von Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder sonstiger persönlicher Merkmale ist untersagt.
(3) Aktive Mitglieder vertreten den Verein nach außen und tragen durch ihr Verhalten zum Ansehen des Vereins bei.
(1) Fahrer/innen müssen über eine gültige Lenkberechtigung der entsprechenden Klasse verfügen und diese auf Verlangen des Vorstandes (des Kernteams) nachweisen.
(2) Fahrten dürfen nur in fahrtüchtigem Zustand angetreten werden. Bei Einschränkungen durch Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder sonstige Substanzen ist die Fahrt abzusagen.
(3) Fahrer/innen sind verpflichtet, Änderungen ihrer Fahreignung (z.B. Entzug der Lenkberechtigung, gesundheitliche Einschränkungen) unverzüglich dem Vorstand (das Kernteam) zu melden.
(1) Fahrten sind sicher, vorausschauend und unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durchzuführen.
(2) Die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsregeln sind ausnahmslos einzuhalten. Die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität.
(3) Für den Ein- und Ausstiegsvorgang ist grundsätzlich der Fahrgast selbst verantwortlich. Fahrer/innen können nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten freiwillig Hilfestellung leisten; ein Anspruch darauf besteht nicht. Fahrer/innen achten darauf, dass alle Fahrgäste vor Fahrtantritt ordnungsgemäß angeschnallt sind.
(4) Fahrer/innen sind angehalten, Fahrten und Haltezeiten so kurz wie möglich zu halten. Am Zielort ist der Fahrgast zügig abzusetzen; ein längeres Warten auf Fahrgäste am Abhol- oder Zielort ist nicht vorgesehen.
(5) Das Vereinsfahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem Vorstand (das Kernteam) zu melden.
(6) Vor Fahrtantritt ist eine kurze Fahrzeugkontrolle durchzuführen (Reifenzustand, Lichtanlage, Ladezustand, allgemeiner Zustand).
(7) Das Vereinsfahrzeug kann von aktiven Mitgliedern außerhalb der Fahrdienst-Zeiten nach Absprache mit dem Vorstand (das Kernteam) für private Zwecke genutzt werden (Car-Sharing). Die Nutzung erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Das Fahrzeug ist vollständig aufgeladen, gereinigt und rechtzeitig vor Beginn der nächsten Fahrdienst-Schicht am vereinbarten Standort zurückzugeben.
(1) Fahrgäste sind freundlich und hilfsbereit zu behandeln – unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder Mobilitätseinschränkung.
(2) Gegenüber Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität ist besondere Rücksicht zu nehmen. Hilfsmittel (insbesondere Rollatoren) sind sicher im Fahrzeug zu verstauen.
(3) Gespräche mit Fahrgästen sind willkommen, dürfen jedoch die Konzentration auf den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.
(4) Fahrer/innen dürfen von Fahrgästen keine finanziellen Zuwendungen (Trinkgeld) fordern oder annehmen. Angebotene Zuwendungen sind höflich abzulehnen und ggf. an den Verein weiterzuleiten.
(5) Fahrer/innen dürfen ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Begleitpersonen, Freunde oder Angehörige, die nicht Mitglied des Vereins sind, sind grundsätzlich nicht zur Mitfahrt berechtigt. Ausnahmen bestehen nur für notwendige Begleitpersonen gemäß den vom Vorstand (das Kernteam) festgelegten Regelungen. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Homeoffice oder dem Vorstand (das Kernteam) zu halten.
(1) Zugesagte Fahrtschichten sind verlässlich einzuhalten. Kann eine Schicht nicht wahrgenommen werden, ist dies so früh wie möglich dem Homeoffice oder dem Vorstand (das Kernteam) mitzuteilen.
(2) Ein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von zugesagten Schichten kann als grobe Pflichtverletzung gemäß § 6 Abs. 4 der Statuten gewertet werden.
(1) Homeoffice-Mitarbeiter/innen sind die zentrale Schnittstelle zwischen Fahrgästen und Fahrer/innen. Sie nehmen Fahrtanfragen entgegen, koordinieren die Einteilung und kommunizieren mit beiden Seiten.
(2) Fahrtanfragen sind zeitnah, freundlich und diskriminierungsfrei zu bearbeiten. Kein Mitglied darf bei der Fahrtvergabe bevorzugt oder benachteiligt werden.
(3) Homeoffice-Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, die Erreichbarkeit während der vereinbarten Dienstzeiten sicherzustellen. Bei geplanten Abwesenheiten soll der Vorstand (das Kernteam) so früh wie möglich informiert werden, damit rechtzeitig eine Vertretung organisiert werden kann. Je früher eine Abwesenheit bekannt ist, desto einfacher lässt sich ein reibungsloser Ablauf für alle Beteiligten sicherstellen.
(4) Die Dokumentation der Fahrten ist sorgfältig und vollständig zu führen.
(5) Änderungen im Fahrtplan, Absagen oder Verspätungen sind den betroffenen Fahrgästen und Fahrer/innen unverzüglich mitzuteilen.
(1) Alle aktiven Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheitspflicht über persönliche Daten der Fahrgäste und anderer Mitglieder, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden.
(2) Personenbezogene Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern, Gesundheitsinformationen) dürfen nur für den unmittelbaren Vereinszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der aktiven Mitgliedschaft fort.
(1) Folgende Ereignisse sind unverzüglich dem Vorstand (das Kernteam) zu melden:
(1) Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können je nach Schwere folgende Konsequenzen haben:
(2) Vor einer Sanktion ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Gefahr im Verzug kann der Vorstand (das Kernteam) eine sofortige vorübergehende Suspendierung verfügen.
(1) Dieser Verhaltenskodex gilt gemäß § 20 der Vereinsstatuten in der jeweils vom Vorstand (das Kernteam) beschlossenen Fassung unmittelbar für alle aktiven Mitglieder, ohne dass es einer gesonderten Anerkennung oder Unterschrift bedarf.
(2) Der Vorstand (das Kernteam) kann diesen Verhaltenskodex jederzeit durch Beschluss ändern oder ergänzen. Änderungen werden den betroffenen Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und treten mit Beschluss in Kraft.
(3) Dieser Verhaltenskodex tritt mit Beschluss des Vorstandes (des Kernteams) in Kraft.
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